Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung und Informationen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell aufgerufene Webseite.
Blinde, sehschwache, motorisch eingeschränkte Personen oder anderweitig beeinträchtigte Menschen sind Teil der Internetnutzer. Diese Zielgruppe stößt auf erhebliche Hürden, welche die ungehinderte Nutzung von Internetangeboten erschweren.
Barrierefreies Internet, Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind deshalb wichtige Aspekte bei der Nutzung von Webseiten.
Die Stadt Bad Hersfeld arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit weitestgehend zu erfüllen und bei der Weiterentwicklung dieser Webseite weiter auszubauen.
Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Hessisches BehindertenGleichstellungsgesetz - HessBGG) - Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Stand der Umsetzung zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente: Die PDF-Dokumente, z. B. Formulare, Flyer und ähnliches sind größtenteils älteren Datums. Insbesondere die PDF-Formulare werden nach und nach durch Online-Dienste ersetzt. Auf die barrierefreie Gestaltung von Dokumenten Dritter (z.B. andere Organisationen, Ministerien, Veranstalter, etc.), die wir auf dieser Webseite eingestellt haben, haben wir keinen Einfluss.
Videos: Die Ergänzung der Videos mit einer Audiodeskription oder Untertiteln konnte bislang nicht umgesetzt werden.
Wir planen, diese Mängel im Rahmen der nächsten technischen bzw. redaktionellen Überarbeitung zu beheben.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen, sind Sie auf Barrieren gestoßen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Teilen Sie uns Barrieren oder Mängel gern mit, damit wir aktiv werden können. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android).
Folgende Kanäle stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
Telefon: +49 6621 201-0
E-Mail: info@bad-hersfeld.de
Prüfmethode
Diese Einschätzung beruht auf einer sorgfältig durchgeführten Selbstbewertung mit mehreren gängigen Prüftools.
Beschwerde-Möglichkeit bei einer Durchsetzungsstelle
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Durchsetzungsstelle des Bundeslands Hessen beschweren.
Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT Hessen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2902
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internet: https://lbit.hessen.de/
Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens: https://lbit.hessen.de/barriere-melden
Diese Erklärung wurde am 29.05.2025 erstellt.
Letzte Überprüfung und Optimierung dieser Webseite: 04.06.2025
Anfrageformular
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Je detaillierter Sie Ihre Veranstaltung beschreiben, desto konkreter können wir Ihre Anfrage beantworten.
- 1Persönliche Angaben
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